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   BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78   

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https://dejure.org/1978,6894
BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78 (https://dejure.org/1978,6894)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78 (https://dejure.org/1978,6894)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78 (https://dejure.org/1978,6894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Versäumung einer Frist - Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Absetzen ins Ausland nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1965 - AnwZ (B) 10/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Daß schließlich die dem Beschwerdeführer drohenden Strafverfolgungsmaßnahmen, die er sich durch sein eigenes Verhalten, nicht zuletzt auch durch seine Flucht ins Ausland, selbst zuzuschreiben hat, keinen ausreichenden Grund für eine Befreiung von der Residenzpflicht abgeben und der Rücknahme der Zulassung nicht entgegengehalten werden können, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. September 1965 - AnwZ (B) 10/65 - (EGE IX 7) dargelegt.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Dabei mußte er andererseits aber auch die gewöhnliche Laufzeit eines Briefes aus der Schweiz in seine Berechnungen einbeziehen (vgl. auch BVerfG NJW 1975, 1405; BGHZ 9, 118, 119).
  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Dabei mußte er andererseits aber auch die gewöhnliche Laufzeit eines Briefes aus der Schweiz in seine Berechnungen einbeziehen (vgl. auch BVerfG NJW 1975, 1405; BGHZ 9, 118, 119).
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 5/64

    Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Es gibt keine Vorschrift, nach der eine Rechtsmittelbelehrung erforderlich wäre (BGHZ 10, 303; BGH NJW 1959, 149; 1965, 1017; 1974, 1335; vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - sowie bei Seybold-Hornung, BNotO 5. Aufl., § 111 Rdn. 39).
  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52

    Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Es gibt keine Vorschrift, nach der eine Rechtsmittelbelehrung erforderlich wäre (BGHZ 10, 303; BGH NJW 1959, 149; 1965, 1017; 1974, 1335; vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - sowie bei Seybold-Hornung, BNotO 5. Aufl., § 111 Rdn. 39).
  • BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73

    Beginn der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Es gibt keine Vorschrift, nach der eine Rechtsmittelbelehrung erforderlich wäre (BGHZ 10, 303; BGH NJW 1959, 149; 1965, 1017; 1974, 1335; vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - sowie bei Seybold-Hornung, BNotO 5. Aufl., § 111 Rdn. 39).
  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 2/77

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrages und eines Antrages auf gerichtliche

    Auszug aus BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78
    Es gibt keine Vorschrift, nach der eine Rechtsmittelbelehrung erforderlich wäre (BGHZ 10, 303; BGH NJW 1959, 149; 1965, 1017; 1974, 1335; vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - sowie bei Seybold-Hornung, BNotO 5. Aufl., § 111 Rdn. 39).
  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88

    Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft läuft, auch wenn die Rücknahmeverfügung keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - und vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78).

    Daran hat sich nichts geändert, auch wenn nunmehr § 79 VwVfG (ebenso § 79 hessLVwVfG) auf die Vorschriften der §§ 58 f VwGO verweisen (Senatsentscheidung vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78; vgl. Senatsentscheidung vom 15. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88).

  • BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 1/80

    Rechtsmittel

    Auch derjenige gibt seinen Wohnsitz im Sinne der genannten Vorschrift auf, wer sich ins Ausland begibt, um sich auf diese Weise einem Strafverfahren (BGH, Beschlüsse vom 27. September 1965 - AnwZ (B) 10/65 = EGE IX, 7, 9, - und vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78 = LM BRAO § 35 Nr. 2 bis 3) oder seinen Gläubigern zu entziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 20/76).

    Aber selbst wenn im Zeitpunkt der Rücknahmeverfügung über einen entsprechenden Antrag noch nicht entschieden gewesen wäre, so hätte dies die Rücknahme seiner Zulassung nicht gehindert; denn für den Antragsteller bestand die Residenzpflicht, solange über einen Antrag nicht positiv entschieden war (BGH, Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78 = LM BRAO § 35 Nr. 2 bis 3).

  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88

    Rechtsmittel

    Daß § 51 VwVfG hier keine Rechtsgrundlage für einen Wiederaufnahmeantrag sein kann, ist bereits der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1986 (AnwZ (B) 5/86) zu entnehmen (vgl. auch Beschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78 = EGE XIV, 85).
  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 16/86

    Rechtsmittel

    Das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz ist daher nicht anwendbar (vgl. auch Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78, LM BRAO § 35 Nr. 2/3).
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